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Innsbruck 2002

EAPC • Europe Meeting • May 1 to 4, 2002 • Innsbruck /Austria


Speeches

Horst Becker
Erhard Busek
Michael Carmichael
Ana Fernandes
Peter Frei
Helmut Mader
Dominik Meier
Joe Napolitan
Fritz Plasser
Guido Schommer
Carlo Willeit


Carlo Willeit


Statement über das Europa der Regionen und Südtirol

Ich darf zuerst meine Grüße und die der Präsidentin des Südtiroler Landtages, Alessandra Zendron, die ich hier vertrete, an diese EAPC-Konferenz richten. Ich bin ein Vertreter des gesetzgebenden Organs, also des regionalen Parlamentes, welches als Hauptträger der Interessen der Bevölkerung eine eher geringe Möglichkeit hat, seine Begehren bei den zuständigen EU-Stellen direkt einzubringen bzw. am europäischen Entscheidungsprozeß aktiv mitzuwirken. Die Beziehungen zur EU werden auch auf unserer regionalen Ebene weitgehend über die Landesregierung und über die gemeinsamen Vertretungen der Staat-Regionenkonferenz und des Ausschusses der Regionen, wo das Land vertreten ist, abgewickelt.

Auch von Südtirol aus blickt man auf das Europa der Möglichkeiten, der Werte, der Notwendigkeiten und nicht auf das Europa der Über- und Unterordnung, der gezwungenen Einheit und Einförmigkeit. Gemeinsam mit den anderen Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis streben wir eine stärkere regionale Dimension der EU in Mitbestimmung, Ausführung und Kontrolle mit Initiative- und Klagerecht an, die direkte Beteiligung an den Entscheidungsphasen und das freie Organisationsrecht. Damit verbunden ist die direkte Verantwortung. Hand in Hand mit der EU-Politik geht die freie, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, wofür zum Teil noch innerstaatliche Rahmenbedingungen fehlen. In der Stärkung des Ausschusses der Regionen suchen auch wir die Gewährleistung für die Berücksichtigung der regionalen Zuständigkeit, der regionalen Unterschiede, der Solidarität und Sensibilität für die Probleme der Länder, für ihre Kulturen, für die Sprachminderheiten.

Neben den gemeinsamen Zielen hat das Land Südtirol, als autonome Provinz, mit einer breiten, primären Gesetzgebungsbefugnis und, zusammen mit den Lokalkörperschaften, mit einer breiteren Verwaltungsbefugnis, als Berg- und Transitland, als Kultur- und Minderheitenland ein großes, spezifisches Interesse an der Entwicklung Europas. Man erhofft sich, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Vorteile. Als starke, selbständige Provinz-Region erarbeitet und vereinbart Südtirol selbst die Strukturförderungsprogramme und setzt sie direkt um, es fehlt ihr aber desöfteren der nötige Spielraum, die Gemeinschaftsordnung mit den eigenen Zielen und Einrichtungen in Einklang zu bringen. Dies betrifft vor allem die öffentliche Wirtschaftsförderung. Wahren muß das Land auch in Europa die eigene Grundordnung, welche auf das Zusammenleben von drei Sprachgruppen aufgebaut ist und daher in öffentlichen Belangen die Zwei- und Dreisprachigkeitspflicht und die verhältnismäßige Beteiligung an der öffentlichen Mitbestimmung und Unterstützung vorsieht.

Mit großem Interesse sieht man der EU-Osterweiterung entgegen; an diese wirtschaftliche Erweiterung sind nicht weniger als 400 Betriebe in Südtirol interessiert.

Was die Förderungen anbelangt, beteiligt sich das Land Südtirol in grenzüberschreitender Zusammenarbeit (sechs Regionen: drei in Italien, drei in Österreich) am Interreg Italien-Österreich und Italien-Schweiz. Die Maßnahmen betreffen den Schutz des Raumes, die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Kultur, die Forschung, die Gesundheit. Insgesamt sind für Strukturfondsprogramme in Südtirol in den Jahren 2000-2006 rund 618.000.000 Euro als EU-Finanzierungen vorgesehen.

Südtirol setzt große Hoffnungen in die Reformen der europäischen Institutionen, nachdem das jüngste innerstaatliche Recht (Verfassungsreform 2001) eine Stärkung der Sonderautonomie des Landes, die Neuordnung der Zuständigkeiten im Staatsaufbau mit allgemeiner, gesetzlicher Restzuständigkeit der Regionen, das Beteiligungsrecht der Regionen und autonomen Provinzen an der Erstellung der normativen Akte der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzungspflicht, allerdings nach Verfahrensnormen und mit der Ersatzkontrolle des Staates, eingeführt hat. Nach dem Staatsgesetz können Regionen und autonome Länder auch Abkommen mit anderen Staaten treffen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit entfalten.

Die Länder Tirol, Südtirol und Trentino haben eine Art Vorreiterrolle für eine grenzüberschreitende Europaregion gespielt. Bereits 1991 haben sie auf parlamentarischer Ebene eine de facto Interessengemeinschaft gebildet mit dem Ziel, alle jene Initiativen zu ergreifen, die geeignet sind in diesem regionalen Raum die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Ressourcen aufzuwerten und durch die Schaffung einer neuen "regionalen Dimension" Wegbereiter für ein zukünftiges geeintes Europa zu werden, das den Besonderheiten dieses Wirtschafts- und Produktionsraumes, seinem Dienstleistungspotential, seinen kulturellen Entfaltungsmöglichkeiten voll Rechnung trägt. Mit gemeinsamen Regionalpolitiken wollte man die Rechte der Länder im Staat und in Europa stärken. Klar vor Augen hatte man die Institutionalisierung der Gemeinschaft durch die Schaffung eigener Organe, die Einführung eines Klagerechtes, durch die Ratifizierung nach innerstaatlichen Kompetenzen. Trotz ausbleibender Ratifizierungen ist die Gemeinschaft weitergeschritten und hat bereits 1995 ein eigenes Büro in Brüssel eingerichtet (wenn auch auf dem Umweg der Handelskammern von Bozen und Trient - heute hat das Land Südtirol ein reguläres Außenamt, welches mit Tirol und Trentino eine gemeinsame Struktur benützt) und hat im Jahre 1998 eine detaillierte Vereinbarung auf Grund der europäischen und bilateralen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit genehmigt. Diese Vereinbarung legt die Bereiche der gemeinsamen Interessen, die Abstimmungspflicht, die Haftung, die Rechtskraft der Maßnahmen nach innerstaatlichen Vorschriften fest. Die Landtage der drei Länder kommen alle zwei Jahre zusammen und verpflichten in Beschlußantragsform die Gemeinschaftsmitglieder und ihre exekutiven Organe. Eine direkte Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Dreier-Landtages dürfte erst möglich sein, wenn das Zusatzabkommen zum europäischen Rahmenüberein-kommen von Madrid 1980 von den Staaten ratifiziert ist.
Zuletzt möchte ich noch ein Wort zur Subsidiarität sagen. Dieser Begriff und der damit verbundene Grundsatz wird zu oft für die Rangordnung der Körperschaften und ihrer Zuständigkeiten und zu selten für das Verhältnis zwischen Körperschaft und Bürger benützt. Diese zweite Form von Subsidiarität erscheint mir von großer Bedeutung in jeglicher Staatsdimension. Für den Bürger ändert sich oft nur wenig, wenn Europa, Staat, Land oder Gemeinde befielt, kassiert, spendiert, kontrolliert. Es ändert sich aber sein Verhältnis zum Staat und zu den anderen Verwaltungsstufen wenn er selber, einzeln oder gemeinsam, das Öffentliche mitgestalten kann. Hiefür braucht er aber seine Werte, seine Kultur, seine Identität, welche also gewahrt werden müssen. Dieses Subsidiaritätsprinzip sollte auch in die neue europäische Konvention aufgenommen werden.

Als Vertreter einer Sprachminderheit, der Ladiner in Südtirol-Italien, erhoffe ich mir persönlich vom zukünftigen Gemeinschaftsrecht klare Grundsätze und effiziente Schutzmaßnahmen, auch im Gerichtswege, für die Sprachminderheiten, für deren freie und eigenständige politische Vertretung, für die Entwicklung ihrer Sprache und Kultur, für die Erhaltung ihrer sozialen Einheit.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.